AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON
Hairgricht by Christina
Christina Hogger
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Allgemeines
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Makeup Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Makeup Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
Optionen
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Makeup Artists zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
Auftragsstornierung
Das Arrangement kann nach Bestätigung 4 Wochen vor dem Termin kostenfrei storniert werden.
Bei nicht fristgerechter Absage werden 70% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.
Sonderregelungen Brautstyling
Wird ein Styling bzw. die Hochzeit verschoben, weil die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen es nicht anders zulassen (Lockdown, Schließung der Location, Kontaktbeschränkung etc.) so besteht grundsätzlich die Möglichkeit kostenfrei auf einen späteren Termin umzubuchen. Wird kein neuer Termin gefunden, so fallen 50% des Gesamtpreises an. Diese 50% können mit anderen Dienstleistungen (z.B. Gutschein oder anderem Styling) verrechnet werden.
Haftung
Der Make up Artist übernimmt keine Haftung für Dritten zugefügte Personen- und Körperschäden und auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren – sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Der Make up Artist übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.
Namensnennung
Der Make up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden.